Unterrichtliche Prinzipien

Der Unterricht geschieht in einer vertrauens- und verständnisvollen Atmosphäre, Indoktrination und Ideologisierung unterbleiben. Inklusive Situationen werden besonders berücksichtigt.

Ein Grundsatz ist, dass Nachfragen nach sexuellen Neigungen und der Zusammensetzung der Familie immer unterbleiben. Wahren Sie Ihre persönlichen Grenzen und die Ihrer Schülerinnen und Schüler und lassen Sie keinen Zwang zur Offenbarung zu.

Ein Screening der Klassensituation ist erforderlich unter folgenden Aspekten:
  • Konflikte und Beziehungen in der Klasse
  • aktuelle Modewörter wie z. B. „Das ist schwul“
  • aktuell umschwärmte oder gemiedene Personen in der Klasse
  • soziokultureller Hintergrund (Berücksichtigen Sie bei der Vorbereitung auch andere möglichen Sozialisationen, die teils sehr sexualfeindlich sein können. Es ist möglich, dass ein 14-jähriger Jugendlicher noch nie über Sexualität besprochen hat. Hier ist eine monoedukative Vorgehensweise zu erwägen.)
  • Inklusive Situationen
  • Altersverteilung (Hier orientieren Sie sich an der jüngsten Person.)
  • Räumliche Situation
Kontrollfaktoren für eine Atmosphäre, in der sich alle handelnden Personen wohlfühlen:
  • Stellen Sie den Schülern und Schülerinnen frei, ob sie sich aktiv am Unterricht beteiligen wollen oder nicht.
  • Holen Sie sich bei starren Protesthaltungen Unterstützung von Fachleuten. […]
  • Finden Sie heraus, auf welche Inhalte sich der Widerstand bezieht.
  • Versuchen Sie die eigenen und „fremden“ Standpunkte besser kennen zu lernen und zu verstehen.
  • Lassen Sie Unterschiede zu und unterstreichen Sie die Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten, z.B. menschliche Bedürfnisse und Erfahrungen wie Liebe, Anerkennung, Trost, Solidarität, Einsamkeit, Trauer oder Freude.
  • Achten Sie darauf, dass bei der Erarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden eine respektvolle Haltung gewahrt und Abwertung vermieden wird.
  • Kritisieren Sie jedoch Haltungen und Meinungen, die die Menschenrechte missachten (z.B. Recht auf freie Wahl des Ehepartners, Recht auf freie Selbstentfaltung). […]“ [Link]  (22.10.2017)

Bitte beachten Sie, dass in der Grundschule keine externen Partner in den Unterricht eingeladen werden dürfen.